Event & Messeservice Liebert
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Event & Messeservice Liebert
Stand 08/2011
1.Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge sowie hiermit im Zusammenhang stehender Sach-
Alle Angebote des Event & Messeservice Liebert sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn dort ist ausdrücklich anderes bestimmt. Ein(e) auf Grundlage eines Angebotes erteilte(r) Auftrag eines Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar, an das (die) sich der Kunde eine Woche gebunden hält. Innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang des Angebots steht es dem Event & Messeservice Liebert frei, das verbindliche Vertragsangebot anzunehmen. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Die Bestellung durch den Kunden kann mündlich, schriftlich oder per E-
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen etwaige Nebenkosten, wie z.B. Benzin-
Sofern der Kunde, unabhängig von den gesetzlichen Kündigungs-
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Eine Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Stornierungsschreibens bei dem Event & Messeservice Liebert maßgeblich. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen (mit Abzug 3% Skonto) oder innerhalb von 14 Tagen (ohne Abzug) ab Rechnungserstellung (nachgewiesen anhand des Rechnungsdatums) zu zahlen.
Rechnungsänderungen/Kürzungen bedürfen der Schriftform und werden nur nach Absprache mit dem Event & Messeservice Liebert, inerhalb der Fristen (nachgewiesen anhand des Rechnungdatums) akzeptiert.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei dem Event & Messeservice Liebert maßgeblich. Wird nicht fristgerecht gezahlt, so ist der Rechnungsbetrag ab dem auf Ende des Zahlungsziels folgenden Tag mit Zinsen in Höhe von 8 %-
Bei ausbleibender bzw. nicht fristgerechter Rechnungsstellung oder anderem nicht regelkonformen Verhalten, erlöschen automatisch die Ansprüche gegenüber dem Event & Messeservice Liebert. Bei schwerwiegender Missachtung, liegt es im Ermessen des Event & Messeservice Liebert ob eine Zahlung geleistet wird. Der Event & Messeservice Liebert behält sich vor Strafen für oben genanntes Verhalten auszusprechen und vom Rechnungsbetrag abzuziehen.
7. Schlussbestimmungen
Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Event & Messeservice Liebert im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden nicht verpflichtet, den Kunden zu beraten oder Empfehlungen auszusprechen. Erteilt der Event & Messeservice Liebert unverbindlich Ratschläge oder spricht Empfehlungen aus, so ist der Event & Messeservice Liebert nicht zum Ersatz des etwaig aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstandenen Schadens verpflichtet. Alle geistigen Leistungen zur Realisierung eines Vertrages, insbesondere Pläne, Entwürfe o. ä. bleiben Eigentum von dem Event & Messeservice Liebert und dürfen nur durch diese wieder-
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.