Event & Messeservice Liebert AGB - Event & Messeservice Liebert

Event & Messeservice Liebert

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Event & Messeservice Liebert

Stand 08/2011

1.Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge sowie hiermit im Zusammenhang stehender Sach- und/oder Dienstleistungen zwischen dem Event & Messeservice Liebert und dessen Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und werden - selbst bei Kenntnis dieser - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote/Vertragsabschluss

Alle Angebote des Event & Messeservice Liebert sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn dort ist ausdrücklich anderes bestimmt. Ein(e) auf Grundlage eines Angebotes erteilte(r) Auftrag eines Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar, an das (die) sich der Kunde eine Woche gebunden hält. Innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang des Angebots steht es dem Event & Messeservice Liebert frei, das verbindliche Vertragsangebot anzunehmen. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Die Bestellung durch den Kunden kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Sofern der Auftrag nicht schriftlich erfolgt ist, kann verlangt werden, dass der Kunde den Auftrag schriftlich bestätigt.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen etwaige Nebenkosten, wie z.B. Benzin-, Material- oder Versicherungskosten.

4. Stornierung durch den Kunden

Sofern der Kunde, unabhängig von den gesetzlichen Kündigungs- und/oder Rücktrittsrechten von dem Vertrag Abstand nehmen will (Stornierung) ist dies bis 1 Tag vor Beginn der Ausübung des Auftrages zulässig, wobei er dann verpflichtet ist, angemessenen Ersatz zu leisten. Bei einer Stornierung ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalierten Nichterfüllungsschadens wie folgt verpflichtet:

- Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Ausübung 20 % des vereinbarten Nettopreises
- Stornierung bis 21 Tage vor Beginn der Ausübung 30 % des vereinbarten Nettopreises
- Stornierung bis 14 Tage vor Beginn der Ausübung 40 % des vereinbarten Nettopreises
- Stornierung bis 7 Tage vor Beginn der Ausübung 60 % des vereinbarten Nettopreises
- Stornierung bis 1 Tag vor Beginn der Ausübung 80 % des vereinbarten Nettopreises

Eine Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Stornierungsschreibens bei dem Event & Messeservice Liebert maßgeblich. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

5. Zahlung / Zahlungsverzug

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen (mit Abzug 3% Skonto) oder innerhalb von 14 Tagen (ohne Abzug) ab Rechnungserstellung (nachgewiesen anhand des Rechnungsdatums) zu zahlen.

Rechnungsänderungen/Kürzungen bedürfen der Schriftform und werden nur nach Absprache mit dem Event & Messeservice Liebert, inerhalb der Fristen (nachgewiesen anhand des Rechnungdatums) akzeptiert.

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei dem Event & Messeservice Liebert maßgeblich. Wird nicht fristgerecht gezahlt, so ist der Rechnungsbetrag ab dem auf Ende des Zahlungsziels folgenden Tag mit Zinsen in Höhe von 8 %-punkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch mit dem gesetzlichen Zinssatz, zu verzinsen. Die widerspruchs- und/oder vorbehaltslose Annahme einer (Teil-)Zahlung bedeutet keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche. Bei einem Zahlungsverzug entfällt jedwede Rabattvereinbarungen, es wird die volle Vertragssumme ohne Abzüge nebst Zinsen zur Zahlung fällig. Sofern Vorauskasse vereinbart ist, ist der Event & Messeservice Liebert zur Ausübung des Auftrages nur im Falle der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von dem Event & Messeservice Liebert sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, es sei denn sie verfügen über schriftliche Geldempfangsvollmacht. Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln ist der Event & Messeservice Liebert nicht verpflichtet. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt stets erfüllungshalber.

6. Rechnungstellung

Bei ausbleibender bzw. nicht fristgerechter Rechnungsstellung oder anderem nicht regelkonformen Verhalten, erlöschen automatisch die Ansprüche gegenüber dem Event & Messeservice Liebert. Bei schwerwiegender Missachtung, liegt es im Ermessen des Event & Messeservice Liebert ob eine Zahlung geleistet wird. Der Event & Messeservice Liebert behält sich vor Strafen für oben genanntes Verhalten auszusprechen und vom Rechnungsbetrag abzuziehen.

7. Schlussbestimmungen

Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Event & Messeservice Liebert im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden nicht verpflichtet, den Kunden zu beraten oder Empfehlungen auszusprechen. Erteilt der Event & Messeservice Liebert unverbindlich Ratschläge oder spricht Empfehlungen aus, so ist der Event & Messeservice Liebert nicht zum Ersatz des etwaig aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstandenen Schadens verpflichtet. Alle geistigen Leistungen zur Realisierung eines Vertrages, insbesondere Pläne, Entwürfe o. ä. bleiben Eigentum von dem Event & Messeservice Liebert und dürfen nur durch diese wieder- bzw. weiterverwendet werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Kunde gewerblich tätig ist, Halle (Saale).





8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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